F. Url & Co Gesellschaft m.b.H.
Seering 7
A-8141 Unterpremstätten
DVR-Nr. 0042463
FB-Nr. 35289x
HG Graz, UID-NR.: ATU 290 19 200
1. ALLGEMEINES
Diese Verkaufsbedingungen sind ausschließliche Grundlage auch
aller künftigen Verträge mit der Firma F. URL.
2. ZAHLUNGSVERZUG/AUFRECHNUNG/ZURÜCKBEHALTUNG/
ANNAHMEVERZUG
2.1. Ist der Vertragspartner von F. URL in Zahlungsverzug, so ist F. URL
berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Es bleibt
F. URL vorbehalten, einen höheren Zinssatz zu verlangen, sollte F. URL
mit eben diesem höheren Zinssatz belastet werden.
2.2. Werden F. URL nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, aus
denen sich die Kreditunwürdigkeit des Vertragspartners ergibt (insbe-
sondere Zahlungsverzug, Einstellung von Zahlungen, Eröffnung eines
Konkurs-, Ausgleichs- oder Reorganisationsverfahrens) und leistet der
Vertragspartner nicht auf eine entsprechende Aufforderung hin
unverzüglich Sicherheit (z.B. Bankbürgschaft, Akkreditiv, Garantie-
erklärung etc.) für die voraussichtlichen Kosten der Leistung von
F. URL, so kann URL entweder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Es bleibt F. URL dann
vorbehalten, selbstverständlich auch von allen anderen laufenden
Kontrakten zurückzutreten. Etwaige gesetzliche Regelungen bleiben
davon unberührt. Der Vertragspartner kann nicht mit eigenen Ansprü-
chen aufrechnen, es sei denn, dass diese von F. URL ausdrücklich
schriftlich anerkannt wurden oder durch ein Gericht rechtskräftig fest-
gestellt sind. Das Zurückbehaltungsrecht darf vom Vertragspartner
nur dann ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch aus demselben
Vertragsverhältnis beruht.
2.3. Ist der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist F. URL berechtigt,
einen Selbsthilfeverkauf nach § 373 Abs. 2 HGB durchzuführen.
3. VERTRAGSDURCHFÜHRUNG/LIEFERFRISTEN/VERZUG
3.1. F. URL haftet nicht für die Erteilung eventuell erforderlicher Genehmi-
gungen Dritter, insbesondere öffentlicher Stellen, weiters haftet F. URL
nicht dafür, dass die Leistungen den Vorgaben Dritter, insbesondere
öffentlich rechtlicher Vorschriften genügen. Dies gilt nicht hinsichtlich
lebensmittelrechtlicher Vorschriften Österreichs. Der Vertragspartner
ist verpflichtet, F. URL auf Verlangen sämtliche Fracht- und Zollbelege
zur Verfügung zu stellen. Tut er dies nicht oder verspätet, so haftet
der Vertragspartner für alle Schäden (z.B. Fracht- und Zolldifferenzen)
die hierdurch entstehen oder entstanden sind.
3.2. Obliegt der Transport der Ware dem Vertragspartner, ist die Frist zur
Anlieferung eingehalten, wenn F. URL bis zum Ablauf dem Vertrags-
partner gegenüber die Versandbereitschaft angezeigt hat.
3.3. Alle vereinbarten Termine verschieben sich auch innerhalb eines Liefer-
verzuges bei Eintritt unvorhergesehener, für die rechtzeitige Lieferung
erheblicher Ereignisse, die F. URL trotz nach den Umständen des
Falles zumutbare Sorgfalt nicht abwenden konnte (höhere Gewalt).
Dies gilt unabhängig davon, ob diese Ereignisse bei F. URL oder
dessen Zulieferern eintreten. F. URL wird den Vertragspartner unver-
züglich informieren. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die
trotz Anwendung der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt
nicht abgewendet werden konnten, sowie für den Fall nachträglich
sich herausstellender Unmöglichkeit der Leistungserbringung, steht
F. URL ein Rücktrittsrecht zu. F. URL wird dem Vertragspartner unver-
züglich mitteilen, wenn vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird.
3.4. Gerät F. URL schuldhaft in Verzug, so erstreckt sich die Haftung nur
soweit wie dies nach zwingendem Recht vorgeschrieben ist.
3.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet auch mangelhafte Leistungen zu-
nächst abzunehmen und trägt insofern die Gefahr weiterer Ver-
schlechterung. Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Wird die
Ware auf Wunsch des Vertragspartners zugeschickt, so geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechte-
rung auf ihn über, sobald die Ware das Lager von F. URL verlässt und
zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies gilt unabhängig
davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort oder von einem anderen
Ort aus erfolgt und unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt
und wer die Anfuhr beim Besteller oder zu einem Transporteur über-
nommen hat. Ist die Ware versandbereit oder angedient und verzögert
sich ihre Versendung und Abnahme aus Gründen, die F. URL nicht
zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der
Versandbereitschaft bzw. Andienung auf den Besteller über.
3.6. Sämtliche für den Vertragspartner von der Firma Url eingeholte Ko- stenvoranschläge sind freibleibend.
3.7. Mangels anderer Vereinbarung sind Zahlungen in Form von Voraus-
kassa zu tätigen.
4. GEWÄHRLEISTUNG
4.1. Sollte die Leistung von F. URL mangelhaft sein, so ist F. URL zunächst
zu einer Ersatzlieferung berechtigt. Für diese gelten dieselben Ge-
währleistungsbedingungen wie für die ursprünglich gelieferte Sache.
Erst wenn auch eine Ersatzlieferung mangelhaft ist, hat der Kunde
das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kauf-
preises zu verlangen.
4.2. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche des Bestellers ist,
dass er die von F. URL gelieferte Ware unverzüglich, nach Möglich-
keit vor der Entladung prüft und F. URL Beanstandungen aller Art
mitteilt.
4.3. Soweit die Ware zum Zeitpunkt der Erhebung der Rüge noch nicht
entladen ist, darf F. URL verlangen, dass sie vor der Entladung be-
gutachtet wird. Mängel die bei dieser sofortigen Prüfung nicht er-
kennbar waren, sind F. URL innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Alle Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Vertragspartner verpflichtet sich den Vertragsgegenstand ord-
nungsgemäß zu lagern und im Falle des Auftretens von Schäden
(Gewährleistungsforderungen) die ordnungsgemäße Lagerung mit-
tels Gutachten eines dazu gerichtlich beeideten Sachverständigen nachzuweisen.
4.4. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, so-
weit gesetzlich zulässig.
4.5. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Mängeln an be- weglichen Sachen beträgt 6 Monate.
5. HAFTUNG
5.1. Schadenersatzansprüche werden von Url nur insoweit anerkannt,
wie sie nach zwingendem Recht vorgeschrieben sind. Darüber hinaus-
gehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
5.2. Soweit die Haftung von F. URL beschränkt oder ausgeschlossen ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämt-
licher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen F. URL
und dem Vertragspartner im Eigentum von F. URL. Die Einstellung
einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldo-
ziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
7. SALVATORISCHE KLAUSEL
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben
die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Unwirksame Bestimmungen
sind durch solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Sinn-
gehalt und dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirk-
samen bzw. ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Das glei-
che gilt im Falle einer Lücke.
8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag
sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichts-
ordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder meh-
reren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig
entschieden. Als Verhandlungssprache gilt Deutsch als vereinbart, als
Verhandlungsort gilt Graz als vereinbart. Anzuwenden ist österrei-
chisches Recht.