Der Verein FIP „Fördergemeinschaft für integrierte Produktion“ bietet seinen Mitgliedern die Vorraussetzung für die Produktion von steirischem Kürbiskernöl ggA lt. EU Verordnung 510/2006.
Jeder Landwirt der mit F. Url einen Anbauvertrag abschließt ist mit seiner Unterschrift FIP Mitglied und erfüllt damit die Voraussetzungen, die für die akkreditierten Kontrollstellen in Österreich notwendig sind.
Was bedeutet „Steirisches Kürbiskernöl ggA lt. EU Verordnung 510/206“?
Es handelt sich dabei um Öl, das die Europäische Union unter Schutz gestellt hat, weil es neben seiner Spitzenqualität und seiner langen Tradition auch einen starken regionalen Bezug aufweist.
ggA steht für geschützte geografische Angabe und bedeutet:
Nur Kürbiskernöl mit dem von der EU geschützen ggA Siegel und einer laufenden Kontrollnummer darf als echtes „Steirisches Kürbiskernöl“ bezeichnet werden.
Infos über einen Beitritt zur FIP erhalten Sie bei Herrn Bernhard List unter 0664/58 60 949
Interessante Informationen über Anbau, Kürbis, Sonderkulturen, Ernte usw. lesen Sie in unserer Zeitung "REIFEZEIT".